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Sachs Roadster 125/650/800 & Sachs b-805
mein!motorrad
Die Interessengemeinschaft
der Sachs Roadster Modelle |
Sachs-Biker
Eifel-Treffen 2023! |
Einladung
zum
17. Sachs-Biker Eifel-Treffen
am
11./12.
August 2023!

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Termin:
11. August 2023 (Freitag)
Ort: Grillhütte am Bergbaumuseum Mechernich, Bleibergstraße
6, 53894 Mechernich / Eifel
Ablauf:
11.00 Uhr, Frühstück
13.00 Uhr, Kleine Tour de Eifel im Jedermann-Marshall-System
18.00 Uhr, Grillen
Verpflegung:
Kaffee, Brötchen, Scheiben-Wurst, Scheiben-Käse, Grillfleisch, Bratwurst,
Eifel-Döner,
Salate, Peters Kölsch, Grevensteiner Landbier,
Bitburger Radler 0.0
und Mineralwasser gegen einen pauschalen Kostenbeitrag
von 20 EUR pro Person.
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Termin:
12. August 2023 (Samstag)
Ort: Grillhütte am Bergbaumuseum Mechernich, Bleibergstraße
6, 53894 Mechernich / Eifel
Ablauf:
10.00 Uhr, Frühstück
12.00 Uhr, Große Tour de Eifel im Jedermann-Marshall-System
18.00 Uhr, Grillen
Verpflegung:
Kaffee, Brötchen, Scheiben-Wurst, Scheiben-Käse, Grillfleisch, Bratwurst,
Eifel-Döner,
Salate, Peters Kölsch, Grevensteiner Landbier,
Bitburger Radler 0.0
und Mineralwasser gegen einen pauschalen Kostenbeitrag
von 20 EUR pro Person.
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Vergasermodifikation / CDI-Modifikation
Die Werkstatt ist für die 800er Vergasermodifikation am
10. August 2023
(Donnerstag) geöffnet; Freitag bis Sonntag bleibt die
Werkstatt zu!
Wer die Vergasermodifikation schon hat, kann an allen Tagen die
CDI-Modifikation testen!
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Unterkunft: Unterkunft in ortsansässigen Hotels (z.B.
Hotel
Eifeltor,
Landhaus Brunnenhof oder
Landhotel
Josefshof)
bitte selbständig buchen.
Organisation: Lothar Lubitz, Kleeweise 10, 53894 Mechernich
Anmeldung:
mail@sachs-biker.de
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mit freundlicher Unterstützung durch:

und

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Haftungsausschluss:
1. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen
teil. Sie tragen die alleinige zivil und strafrechtliche Verantwortung
für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten
Schäden.
2. Die Teilnehmer erklären mit der Teilnahme den Verzicht auf
Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den
Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die
Veranstaltergemeinde, die Behörde, den Straßenbaulastträgern,
soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu
benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden.
3. Der Haftungsausschluss wird mit der Teilnahme an der Veranstaltung
wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund,
insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als
auch außenvertraglicher Haftung.
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