Sachs-Biker Eifel-Treffen 2024
Einladung
zum
18. Sachs-Biker Eifel-Treffen
am
9./10. August 2024
Werkstatt-Termin: 8. August 2024 (Donnerstag)
Die Werkstatt ist für die R-650/R-800 Vergasermodifikation am 8. August 2024
(Donnerstag) geöffnet; Freitag bis Sonntag bleibt die Werkstatt zu! Wer die
R-800 Vergasermodifikation schon hat, kann an allen Tagen die R-800
CDI-Modifikation testen.
Termin: 9. August 2024 (Freitag)
Ort: Grillhütte am Bergbaumuseum Mechernich, Bleibergstraße 6, 53894 Mechernich / Eifel
Ablauf:
11.00 Uhr, Frühstück
13.00 Uhr, Kleine Tour de Eifel im Jedermann-Marshall-System
18.00 Uhr, Grillen
Verpflegung:
Kaffee, Brötchen, Scheiben-Wurst, Scheiben-Käse, Bratwurst, Schnippelfleisch
(Eifel-Döner), Salate, Peters Kölsch, Veltins Pülleken, Bitburger Radler 0.0 und
Mineralwasser gegen einen pauschalen Kostenbeitrag von 20 EUR pro Person.
Termin: 10. August 2024 (Samstag)
Ort: Grillhütte am Bergbaumuseum Mechernich, Bleibergstraße 6, 53894 Mechernich / Eifel
Ablauf:
10.00 Uhr, Frühstück
12.00 Uhr, Große Tour de Eifel im Jedermann-Marshall-System
18.00 Uhr, Grillen
Verpflegung:
Kaffee, Brötchen, Scheiben-Wurst, Scheiben-Käse, Bratwurst, Schnippelfleisch
(Eifel-Döner), Salate, Peters Kölsch, Veltins Pülleken, Bitburger Radler 0.0 und
Mineralwasser gegen einen pauschalen Kostenbeitrag von 20 EUR pro Person.
Unterkunft: Unterkunft in ortsansässigen Hotels und Pensionen bitte selbständig buchen.
Organisation: Lothar Lubitz, Kleeweise 10, 53894 Mechernich
Anmeldung: mail@sachs-biker.de
mit freundlicher Unterstützung durch:
Haftungsausschluss:
1. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie
tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen
oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
2. Die Teilnehmer erklären mit der Teilnahme den Verzicht auf Ansprüche jeder
Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar
gegen den Veranstalter, die Veranstaltergemeinde, die Behörde, den
Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der
Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden.
3. Der Haftungsausschluss wird mit der Teilnahme an der Veranstaltung wirksam.
Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für
Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außenvertraglicher Haftung. |