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Sachs-Biker Eifel-Treffen 2025


Einladung
zum
19. Sachs-Biker Eifel-Treffen
am
8./9. August 2025


Werkstatt-Termin: Nur auf Anfrage im Zeitraum 4. August (Montag) bis 6. August (Mittwoch)

Die Werkstatt ist nur für die R-125 Benzinpumpe-Modifikation, die R-650 / R-800 Vergaser-Modifikation, die R-800 CDI-Modikifaktion und Update-Programmierung geöffnet; Donnerstag bis Sonntag bleibt die Werkstatt zu! Wer die R-800 Vergasermodifikation schon hat, kann an allen Tagen die R-800 CDI-Modifikation testen.


Termin: 8. August 2024 (Freitag)

Ort: Grillhütte am Bergbaumuseum Mechernich, Bleibergstraße 6, 53894 Mechernich / Eifel

Ablauf:

10.00 Uhr, Frühstück
12.00 Uhr, Tour de Eifel im Jedermann-Marshall-System
18.00 Uhr, Grillen

Verpflegung: Kaffee, Brötchen, Scheiben-Wurst, Scheiben-Käse, Bratwurst, Schnippelfleisch (Eifel-Döner), Salate, Peters Kölsch, Veltins Pülleken, Bitburger Radler 0.0 und Mineralwasser gegen einen pauschalen Kostenbeitrag von 25 EUR pro Person.

Unterkunft: Hotel oder Ferienwohnung bitte selbständig buchen.


Termin: 9. August 2024 (Samstag)

Ort: Grillhütte am Bergbaumuseum Mechernich, Bleibergstraße 6, 53894 Mechernich / Eifel

Ablauf:

10.00 Uhr, Frühstück
12.00 Uhr, Tour de Eifel im Jedermann-Marshall-System
18.00 Uhr, Grillen

Verpflegung: Kaffee, Brötchen, Scheiben-Wurst, Scheiben-Käse, Bratwurst, Schnippelfleisch (Eifel-Döner), Salate, Peters Kölsch, Veltins Pülleken, Bitburger Radler 0.0 und Mineralwasser gegen einen pauschalen Kostenbeitrag von 25 EUR pro Person.

Unterkunft: Hotel oder Ferienwohnung bitte selbständig buchen.


Organisation: Lothar Lubitz, Kleeweise 10, 53894 Mechernich

Anmeldung: mail@sachs-biker.de


mit freundlicher Unterstützung durch:


Haftungsausschluss:

1. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

2. Die Teilnehmer erklären mit der Teilnahme den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Veranstaltergemeinde, die Behörde, den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden.

3. Der Haftungsausschluss wird mit der Teilnahme an der Veranstaltung wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außenvertraglicher Haftung.

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