Sachs-Biker Eifel-Treffen 2025
Einladung
zum
19. Sachs-Biker Eifel-Treffen
am
8./9. August 2025
Werkstatt-Termin: Nur auf Anfrage
im Zeitraum 4. August (Montag) bis 6. August (Mittwoch)
Die Werkstatt ist nur für die R-125 Benzinpumpe-Modifikation, die R-650 / R-800 Vergaser-Modifikation,
die R-800 CDI-Modikifaktion und Update-Programmierung geöffnet; Donnerstag bis Sonntag bleibt die Werkstatt zu! Wer die
R-800 Vergasermodifikation schon hat, kann an allen Tagen die R-800
CDI-Modifikation testen.
Termin: 8. August 2024 (Freitag)
Ort: Grillhütte am Bergbaumuseum Mechernich, Bleibergstraße 6, 53894 Mechernich / Eifel
Ablauf:
10.00 Uhr, Frühstück
12.00 Uhr, Tour de Eifel im Jedermann-Marshall-System
18.00 Uhr, Grillen
Verpflegung:
Kaffee, Brötchen, Scheiben-Wurst, Scheiben-Käse, Bratwurst, Schnippelfleisch
(Eifel-Döner), Salate, Peters Kölsch, Veltins Pülleken, Bitburger Radler 0.0 und
Mineralwasser gegen einen pauschalen Kostenbeitrag von 25 EUR pro Person.
Unterkunft: Hotel oder Ferienwohnung bitte selbständig buchen.
Termin: 9. August 2024 (Samstag)
Ort: Grillhütte am Bergbaumuseum Mechernich, Bleibergstraße 6, 53894 Mechernich / Eifel
Ablauf:
10.00 Uhr, Frühstück
12.00 Uhr, Tour de Eifel im Jedermann-Marshall-System
18.00 Uhr, Grillen
Verpflegung:
Kaffee, Brötchen, Scheiben-Wurst, Scheiben-Käse, Bratwurst, Schnippelfleisch
(Eifel-Döner), Salate, Peters Kölsch, Veltins Pülleken, Bitburger Radler 0.0 und
Mineralwasser gegen einen pauschalen Kostenbeitrag von 25 EUR pro Person.
Unterkunft: Hotel oder Ferienwohnung bitte selbständig buchen.
Organisation: Lothar Lubitz, Kleeweise 10, 53894 Mechernich
Anmeldung: mail@sachs-biker.de
mit freundlicher Unterstützung durch:
Haftungsausschluss:
1. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie
tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen
oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
2. Die Teilnehmer erklären mit der Teilnahme den Verzicht auf Ansprüche jeder
Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar
gegen den Veranstalter, die Veranstaltergemeinde, die Behörde, den
Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der
Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden.
3. Der Haftungsausschluss wird mit der Teilnahme an der Veranstaltung wirksam.
Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für
Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außenvertraglicher Haftung. |